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KI in der Arztpraxis: Was heute schon gilt.

  • 1. Aug.
  • 4 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 1. Aug.

Der Bericht war in fünf Minuten fertig. Das Problem beginnt erst danach.

 

Montagmorgen, volle Agenda. Die MPA öffnet auf dem Handy eine Gratis-KI-App und diktiert die Stichworte zum letzten Patienten. Dreissig Sekunden später steht ein sauberer Berichtsentwurf da. Was früher zwanzig Minuten dauerte, ist erledigt, bevor der nächste Patient im Wartezimmer abgeholt wird.

 

Diese Szene spielt sich derzeit in vielen Schweizer Praxen ab, meist ohne Wissen der Praxisleitung. Genau hier liegt das Problem: Gratis- und Premium-Versionen gängiger KI-Tools bieten keinen Auftragsbearbeitungsvertrag, also keine vertragliche Zusicherung, wie der Anbieter mit den eingegebenen Daten umgeht. Für Patientendaten sind solche Consumer-Versionen deshalb ungeeignet. Die Daten verlassen die Praxis, aber niemand kann sagen, wohin.

 

Die gute Nachricht vorweg: Das Problem ist lösbar. Es gibt Wege, wie Ihre Praxis dieselbe Zeitersparnis erreicht, ohne Patientendaten aus der Hand zu geben. Dazu später mehr. Zuerst lohnt sich ein Blick darauf, was rechtlich überhaupt gilt.

 

Es gibt kein KI-Gesetz, aber trotzdem ist KI längst reguliert.

 

Ein verbreiteter Irrtum lautet: Solange die Schweiz kein KI-Gesetz hat, bewegt man sich in einer Grauzone. Das Gegenteil trifft zu.

 

Das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft; der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat klargestellt, dass es direkt auf KI-Anwendungen anwendbar ist. Wer heute ein KI-Tool mit Personendaten nutzt, bewegt sich also nicht in einer Grauzone, sondern mitten im geltenden Recht.

 

Für Ihre Praxis kommt eine Verschärfung hinzu: Gesundheitsdaten gelten als besonders schützenswerte Personendaten. Für sie gelten erhöhte Anforderungen an Einwilligung, Sicherheit und Dokumentation. Darüber liegt die ärztliche Schweigepflicht nach Art. 321 des Strafgesetzbuchs, deren Verletzung strafbar ist, unabhängig vom Datenschutzrecht.

 

Ein eigenes Schweizer KI-Gesetz existiert Stand heute nicht. Eine Vernehmlassungsvorlage wird bis Ende 2026 erwartet. Der Bund verfolgt dabei einen sektoriellen Ansatz und das Gesundheitswesen gehört zu den Branchen, die zuerst adressiert werden dürften.

 

Was heisst das praktisch? Wer seine KI-Nutzung heute nach DSG sauber aufstellt, erfüllt bereits das Fundament dessen, was kommen wird. Nachrüsten unter Zeitdruck entfällt. Das ist keine juristische Fleissaufgabe, sondern ein planbarer Vorsprung.

 

Bussen bis CHF 250'000: gegen Sie persönlich, nicht gegen die Praxis

 

Beim Datenschutz denken viele an Unternehmensbussen. Das DSG funktioniert aber anders. Es sieht Bussen bis CHF 250'000 vor und richtet diese gegen die fehlbare natürliche Person. Gemeint ist nicht die Praxis als Firma, sondern die verantwortliche Person, in der Regel also Sie als Inhaberin oder Inhaber.

 

Dazu kommt eine zweite Rechtsordnung, die oft übersehen wird: der EU AI Act. Er gilt extraterritorial und kann auch Schweizer Betriebe erfassen, etwa wenn KI-Output in der EU genutzt wird. Seine Anforderungen werden gestaffelt anwendbar, die allgemeine Anwendbarkeit beginnt am 2. August 2026.

 

Eine Pflicht aus dem AI Act gilt bereits seit dem 2. Februar 2025 und betrifft praktisch jeden Betrieb, der KI einsetzt: Art. 4 verlangt, dass Betreiber von KI-Systemen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherstellen. Wer seinem Personal KI-Tools zur Verfügung stellt oder deren Nutzung duldet, sollte es also nachweisbar schulen.

 

Auch hier gilt: Diese Pflichten sind kein Grund zur Lähmung. Sie sind konkret, abgrenzbar und planbar erfüllbar. Eine Teamschulung erfüllt die Kompetenzpflicht. Eine Bestandesaufnahme schafft die Übersicht, die das DSG voraussetzt. Beides ist in Wochen umsetzbar, nicht in Jahren.

 

Was eine datenschutzkonforme KI-Praxis konkret anders macht:

 

Der Weg zur konformen KI-Nutzung folgt in der Praxis drei Schritten. Keiner davon setzt technisches Vorwissen bei Ihnen voraus.

 

Erstens: Bestandesaufnahme. Welche KI-Tools nutzt Ihr Team bereits, offiziell oder inoffiziell? Diese Frage ehrlich zu beantworten, ist der wichtigste Einzelschritt. Erfahrungsgemäss ist mehr im Einsatz, als die Praxisleitung vermutet. Erst wenn man Übersicht erlangt hat, lässt sich beurteilen, wo Handlungsbedarf besteht.

 

Zweitens: Schulung. Ihr Team muss wissen, welche Daten in welchem Tool genutzt werden dürfen und welche nicht. Eine strukturierte Schulung nimmt die verbreitete Angst vor der Technologie, zeigt den konkreten Nutzen im Praxisalltag und erfüllt gleichzeitig die Kompetenzpflicht nach Art. 4 AI Act. Aus einer rechtlichen Pflicht wird ein doppelter Gewinn.

 

Drittens: Die passende Architektur pro Anwendungsfall. Hier lohnt sich Differenzierung statt Pauschalurteil. Cloud-KI ist für Patientendaten nicht generell verboten. Unter Bedingungen ist sie zulässig, etwa mit einem Auftragsbearbeitungsvertrag, geprüftem Serverstandort und klarer Zweckbindung. Für administrative Aufgaben ohne Patientenbezug ist sie oft der pragmatische Weg.

 

Für sensible Anwendungen gibt es eine zweite Option: On-Premises-Lösungen, also KI, die auf einem Gerät in Ihrer Praxis läuft statt in der Cloud. Patientendaten verlassen das Haus nie. Solche Systeme arbeiten langsamer als Cloud-Dienste; für viele Aufgaben spielt das aber keine Rolle: Ein System, das Berichte oder Dokumentkategorisierungen über Nacht erledigt, arbeitet, während Sie sich für den nächsten Arbeitstag erholen.

 

Welcher Weg für welche Aufgabe der richtige ist, hängt von Ihren Prozessen ab, nicht von einer Ideologie. Genau diese Zuordnung ist der Kern einer seriösen Beratung. Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Praxis heute steht und welche Schritte sich zuerst lohnen, ist dies der Inhalt eines Gesprächs und nicht eines Grossprojekts.

  

Die Rechtslage ist klar genug, um jetzt zu handeln. Nicht erst, sobald die nächste Regulierungsstufe greift. Was es dafür braucht, ist keine IT-Abteilung, sondern eine ehrliche Bestandesaufnahme, ein geschultes Team und die passende Lösung für Ihre konkreten Abläufe.

 

Bereit für ein erstes Gespräch?


Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch: https://www.felber-advisory.ch/kontakt. Gemeinsam evaluieren wir, welche KI-Nutzung in Ihrer Praxis bereits stattfindet, wo Handlungsbedarf besteht und welche weiteren Schritte Ihren Praxisalltag nicht nur datenschutzkonform machen, sondern auch effizienter gestalten.

 

Dieser Beitrag vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


 
 
 

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